Kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Spelle – Was bedeutet das für Sie?
Die Samtgemeinde Spelle hat ihre kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen. Mit dem digitalen Zwilling steht nun ein modernes Instrument zur Verfügung, das die Ergebnisse transparent aufbereitet und sowohl intern für die Verwaltung als auch – in datenschutzkonformer Form – für die Öffentlichkeit zugänglich macht.
Im öffentlichen Bereich dieses Portals finden Bürgerinnen und Bürger ausgewählte, zusammengefasste Ergebnisse der Wärmeplanung, etwa zu Wärmebedarfen (aggregierte Gebäudedaten), zu Potenzialanalysen erneuerbarer Energien sowie zu sogenannten Eignungsgebieten für Wärmenetze oder dezentrale Lösungen. Personen- oder gebäudebezogene Einzeldaten werden dabei nicht veröffentlicht.
Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Ziel ist es, einen realistischen und wirtschaftlich tragfähigen Weg aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung vor Ort langfristig treibhausgasneutral gestaltet werden kann.
Bundesweit gilt das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. Niedersachsen verfolgt mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) ein noch ambitionierteres Ziel: Klimaneutralität bis 2040.
Im Rahmen der Wärmeplanung wird unter anderem untersucht:
- wie hoch der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf und -verbrauch ist,
- welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort nutzbar sind (z. B. Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse oder Abwärme),
- welche Einsparungen sich durch Sanierungsmaßnahmen erzielen lassen,
- wo sich der Ausbau von Wärmenetzen anbietet und
- in welchen Gebieten dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen voraussichtlich sinnvoller sind.
Die Wärmeplanung ist dabei zunächst ein strategisches Konzept – sie stellt noch keine unmittelbare Bau- oder Anschlussverpflichtung dar.
Rechtliche Rahmenbedingungen (Bund und Niedersachsen)
Die kommunale Wärmeplanung ist inzwischen eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe:
Bundesrecht
Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen und definiert Mindestinhalte sowie Fristen.
Landesrecht Niedersachsen
In Niedersachsen wird die kommunale Wärmeplanung durch das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) flankiert. Das Land verfolgt das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 und regelt ergänzende landesspezifische Vorgaben sowie Zuständigkeiten.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, Fristen und Umsetzungsfragen stellt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bereit:
👉 Kommunale Wärmeplanung - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Dort finden Sie vertiefende Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zum Ablauf der Wärmeplanung sowie zu Fördermöglichkeiten.
Was sind Wärmenetzeignungsgebiete?
Im Rahmen der Wärmeplanung wurden sogenannte Wärmenetzeignungsgebiete identifiziert. Diese Gebiete zeichnen sich dadurch aus, dass der Aufbau oder Ausbau eines klimaneutral betriebenen Wärmenetzes grundsätzlich technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen kann.
Ein Wärmenetz versorgt mehrere Gebäude über Rohrleitungen mit zentral erzeugter Wärme (z. B. aus Geothermie, Umweltwärme, Abwärme oder Biomasse). Die tatsächliche Umsetzung eines Netzes erfordert jedoch weitere Planungsschritte, etwa Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und politische Beschlüsse.
Die Ausweisung eines Eignungsgebietes bedeutet daher noch keinen unmittelbaren Bau oder Anschlusszwang, sondern dient als strategische Orientierung für die zukünftige Entwicklung.
Welche Auswirkungen hat die Wärmeplanung auf Eigentümerinnen und Eigentümer?
Die kommunale Wärmeplanung selbst ist zunächst rechtlich unverbindlich für einzelne Haushalte. Sie löst keine automatische Sanierungs- oder Austauschpflicht aus.
Allerdings besteht ein Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere mit der sogenannten 65-Prozent-Regelung. Diese besagt, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die konkreten Fristen und Übergangsregelungen hängen unter anderem davon ab, ob Gebiete politisch als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausgewiesen werden.
Unabhängig davon gilt:
- Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden (unter Beachtung gesetzlicher Altersgrenzen).
- Für Neubauten gelten die 65 %-Vorgaben bereits seit 2024.
- Für Bestandsgebäude greifen die Regelungen schrittweise bis spätestens 2028.
Die Wärmeplanung bietet somit vor allem eine Orientierungshilfe für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Welche Daten werden im digitalen Zwilling dargestellt?
Für die Wärmeplanung wurden umfangreiche Daten erhoben und ausgewertet, unter anderem:
Bestandsanalyse
- Gebäudedaten (auf Basis amtlicher Geodaten, Zensusdaten und wissenschaftlicher Referenzmodelle)
- Berechneter Wärmebedarf nach einschlägigen Normen
- Verbrauchsdaten verschiedener Energieträger,
- Informationen zur bestehenden Energieinfrastruktur (z. B. Gas- und Wärmenetze, Energieanlagen)
Potenzialanalyse
- Solarpotenziale
- Geothermiepotenziale
- Potenziale für Umweltwärme, Biomasse, Abwärme oder Gewässerwärme
- Windkraft
Im öffentlichen Bereich werden die Bestandsdaten ausschließlich aggregiert und datenschutzkonform dargestellt. Der interne Bereich enthält vertiefte Analysen zur Unterstützung der samtgemeindeweiten Planung und Entscheidungsprozesse.
Fazit
Mit der abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanung und dem digitalen Zwilling schafft die Samtgemeinde Spelle Transparenz, Planungssicherheit und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Wärmeversorgung.
Die dargestellten Ergebnisse dienen als strategischer Kompass für Politik, Verwaltung, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2040 in Niedersachsen.
Weiterführende Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hintergründen finden Sie bei der
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN):
Kommunale Wärmeplanung - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
